PSAgA-Prüfung
Wiederkehrende Prüfung Ihrer PSA gegen Absturz.
Fachgerechte Sicht- und Funktionsprüfung im vorgesehenen Prüfumfang, mit Dokumentation und Prüfkennzeichnung. Vor Ort in Oberbayern oder nach Absprache per Einsendeservice.
Prüfumfang
Typische PSAgA-Komponenten.
- Auffang-, Halte- und Sitzgurte
- Verbindungsmittel und Falldämpfer
- Karabiner und Verbindungselemente
- Höhensicherungsgeräte im zulässigen Prüfumfang
- Helme und weitere zugehörige Komponenten nach Herstellervorgaben
Die konkrete Prüfbarkeit richtet sich immer nach Produkt, Herstellerangaben, Alter, Zustand und gegebenenfalls erforderlicher Herstellerautorisierung.
Grundlage
DGUV Regel 112-198 / 112-199
Die Prüfung wird unter Beachtung der einschlägigen Regeln, des DGUV Grundsatzes 312-906 und der jeweiligen Herstellervorgaben durchgeführt.
DokumentationPrüfergebnis je Ausrüstungsgegenstand
KennzeichnungPrüfplakette, soweit sinnvoll und zulässig
Ablauf
Einfach und nachvollziehbar.
01
Termin & Bestand
Art und Anzahl der Ausrüstung kurz abstimmen.
02
Prüfung
Sicht- und Funktionsprüfung entsprechend Produkt und Vorgaben.
03
Bewertung
Ergebnis je Teil dokumentieren und Auffälligkeiten kennzeichnen.
04
Rückgabe
Prüfprotokoll und geprüfte Ausrüstung zurückgeben.