Prüfung von PSA gegen Absturz (PSAgA)
Wir prüfen Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gA) fachgerecht, dokumentiert und rechtssicher – direkt vor Ort in Oberbayern oder per Einsendeservice. Die wiederkehrenden Prüfungen erfolgen nach Herstellervorgaben und dem DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906).
Wann ist die Prüfung fällig?
- Mindestens jährlich (Wiederholungsprüfung)
- Zusätzlich nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Sturzbelastung, Beschädigung, unsachgemäße Lagerung)
- Vor jeder Benutzung: Sicht- und Funktionskontrolle durch den Anwender
Rechtsgrundlagen u. a.: DGUV Regel 112-198/-199, BetrSichV, Herstellervorgaben, DGUV Grundsatz 312-906.
Welche Ausrüstung wir prüfen
- Auffanggurte (EN 361), Sitz-/Haltegurte (EN 358/813)
- Verbindungsmittel mit/ohne Falldämpfer (EN 354/355), mitlaufende Auffanggeräte (EN 353-1/-2)
- Höhensicherungsgeräte (EN 360), Rettungs-/Abseilgeräte (z. B. EN 341, EN 1496)
- Verbinder/Karabiner (EN 362), Schlingen, Kennzeichnungen
- Anschlageinrichtungen (sicht-/funktionsseitige Prüfung im Rahmen; Systemabnahmen nach Vereinbarung)
Ablauf der Sachkundigenprüfung
- Erfassung von Hersteller, Typ, Serien-/Losnummer, Baujahr, letzter Prüfung
- Sicht- & Funktionsprüfung (Gurtband, Nähte, Kanten, Haken, Dämpfer-Indikatoren, Rückzug/Fallstopp bei HSG)
- Bewertung gemäß Hersteller-/Normvorgaben (bestanden / Mangel / außer Betrieb)
- Dokumentation (PDF je Teil) + Prüfplakette mit nächstem Fälligkeitsdatum
Dokumentation & Nachweise
- Prüfprotokoll je Ausrüstungsteil (PDF), bei Mängeln mit Fotodokumentation
- Inventarliste (Excel/CSV) mit Fälligkeiten auf Wunsch
- Prüfkennzeichnung direkt an der PSA
Häufige Gründe für „nicht bestanden“
- Beschädigte/ausgefranste Gurtbänder, offene Nähte, fehlende Kennzeichnung
- Ausgelöste Falldämpfer-Indikatoren, vermutete Sturzbelastung
- Korrosion, Schwergängigkeit, Verriegelungsfehler an Verbindern
- Überschrittene Hersteller-Nutzungsdauer
Hinweis: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln wird die PSA sofort außer Betrieb genommen. Reparaturen ausschließlich nach Herstellerfreigabe.
Ihr Vorteil mit Copter Service Berg
- Sachkundigenprüfung nach DGUV Grundsatz 312-906 (ehem. BGG 906)
- Vor-Ort-Service in Oberbayern oder Einsendeservice
- Schnelle Terminvergabe und transparente, revisionssichere Unterlagen
- Komplette Dokumente für Audits & Versicherungen
FAQ – kurz beantwortet
Wie lange darf PSAgA genutzt werden?
Das richtet sich nach Herstellerangaben, Produkt und Einsatzbedingungen. Neben der jährlichen Sachkundigenprüfung gilt die maximale Nutzungsdauer des Herstellers; ist sie erreicht, ist keine weitere Nutzung zulässig.
Prüfen Sie auch Höhensicherungsgeräte?
Ja, im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung nach EN-/Hersteller-Vorgaben. Für spezielle Funktions-/Lasttests stimmen wir das Vorgehen individuell ab.
Können wir unsere PSA inventarisieren lassen?
Gerne. Wir vergeben Inventarnummern, erfassen Fälligkeiten und liefern eine übersichtliche Inventarliste (Excel/CSV) inkl. Erinnerungsintervallen auf Wunsch.
Kontakt & Termin
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Prüfung Ihrer PSA gegen Absturz – als Einzelprüfung oder für ganze Bestände.